Hoch lebe das Grundgesetz
2008 März 12

Traurig, dass nicht alle Länder so verfassungskonform wie Schleswig-Holstein und Hessen sind: Bayern, Niedersachsen und Baden-Würrtemberg wollen so weitermachen wie bisher…

Traurig, dass nicht alle Länder so verfassungskonform wie Schleswig-Holstein und Hessen sind: Bayern, Niedersachsen und Baden-Würrtemberg wollen so weitermachen wie bisher…
du hast hamburg vergessen…
Hier wird das ganze jetzt auch eingestellt!
Das erzählte der Hamburger Innensenator Nagel gestern!
mhm – na ja, ganz so positiv finde ich das Urteil nicht, denn schließlich ist der massenabgleich grundsätzlich weiter erlaubt. es muss nur ein bestimmter zweck festgelegt werden – wie dies eben im brandenburgischen gesetz vorgesehen ist (welches deshalb auch nicht geändert werden muss)