Hoch lebe das Grundgesetz

2008 März 12
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by Silke Gebel

Und wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht für mehr Freiheit und gegen die verfassungsinkonformen Gesetzesentwürfe von – vor allem – der CDU gestimmt: Der Massenabgleich von Kfz-Kennzeichnen mit Fahndungsdaten ist verfassungswidrig.

Traurig, dass nicht alle Länder so verfassungskonform wie Schleswig-Holstein und Hessen sind: Bayern, Niedersachsen und Baden-Würrtemberg wollen so weitermachen wie bisher…

  1. 2008 März 12

    du hast hamburg vergessen… ;-)
    Hier wird das ganze jetzt auch eingestellt!
    Das erzählte der Hamburger Innensenator Nagel gestern!

  2. 2008 März 12
    Jessi Permalink

    mhm – na ja, ganz so positiv finde ich das Urteil nicht, denn schließlich ist der massenabgleich grundsätzlich weiter erlaubt. es muss nur ein bestimmter zweck festgelegt werden – wie dies eben im brandenburgischen gesetz vorgesehen ist (welches deshalb auch nicht geändert werden muss)

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